unitymedia wifi spot

Unitymedia plant Wifi-Spots


UnitymediaDer Internetanbieter Unitymedia plant für den Sommer 2016 ein Wifi-Spot-Netz für seine Kunden, ähnlich wie Vodafone oder die Telekom.

Wie das Unternehmen seinen Kunden kürzlich per Infopost mitteilte, werde im Sommer ein weiteres WLAN-Netz im Router der Kunden eingerichtet, welches dann öffentlich den Unitymedia-Kunden als Hot-Spot zur Verfügung stehen soll.

Siehe:

https://www.unitymedia.de/privatkunden/angebote/unitymedia-wifispot/wifi-fuer-unsere-kunden/

 

unitymedia wifi spot

Infoseite Unitymedia

Dieses Netz soll unabhängig vom privaten WLAN-Netz funktionieren, so dass die Sicherheit der privaten Daten gewährleistet sei (Gastzugang). Auch soll die gebuchte Bandbreite des eigenen Internetanschlusses nicht beeinträchtigt werden. Die benötigte weitere Bandbreite soll von Unitymedia zur Verfügung gestellt werden.

Auch haftet Unitymedia selbst für die missbräuchliche Nutzung der Hot-Spots.

Die Hinweise auf der Unitymedia-Infoseite:

unitymedia wifi spot fragen 1

FAQs von Unitymedia

Also alles gut?

Verbraucherschützer reagieren mit Verärgerung und einer Abmahnung. So wird zum einen bemängelt, dass das zusätzliche WLAN-Netz ohne Zustimmung der Kunden eingerichtet werden soll. Nur wenn der Kunde der Einrichtung aktiv widerspricht, wird kein Hot-Spot auf dem privaten Router eingerichtet. Dies stelle nach Ansicht der Verbraucherschützer eine unzulässige Vertragserweiterung dar.

Auch sei der Kunde verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Funktion des Hot-Spots beeinträchtigen könnte. Wer also seinen Router vom Strom trennt oder das WLAN ausschaltet, verstößt somit gegen die AGB.

Befürchtet wird auch ein neu eingeführter Routerzwang. Scheinbar muss man die Router des Internetanbieters nutzen, um von den weiteren Hot-Spots profitieren zu können. Nutzer privater Router scheinen – so die Befürchtung – von der Nutzung der kostenlosen Hot-Spots ausgesperrt.

Verbraucherschützer raten also dazu, unter den derzeitigen Bedingungen der Einrichtung des Hot-Spots zu widersprechen. Dies bedeutet jedoch auch, dass der Kunde die Hot-Spots anderer nicht nutzen kann.

Widerspruch, aber wie?

Wer widersprechen will, ruft im Internet einfach seinen Kundenbereich auf. Unter

Produkte > Internet

findest Du dann den Hinweistext

unitymedia wifi spot sperren

Hier klickst Du dann auf „WifiSpot sperren„. Es erscheint eine Sicherheitsabfrage

unitymedia wifi spot sperren abfrage

mit dem Link „WifiSpot trotzdem sperren„. Wenn Du auf diesen klickst, ist alles erledigt.


UPDATE

Am 20. Mai gab Unitymedia gegenüber der Verbraucherzentrale NRW eine Unterlassungserklärung ab. Demnach wolle Unitymedia nicht mehr an den beanstandeten Passagen der AGB festhalten. Diese sollen geändert werden.

Weiterhin festhalten will Unitymedia an der automatischen Einrichtung der Hot-Spots auf den Routern der Kunden, sofern der Einrichtung nicht widersprochen wird. Somit geht Unitymedia davon aus, dass der Kunde diese Einrichtung will, solange er nicht widerspricht. Nur so sei der schnelle Aufbau des Hot-Spot-Netzes gewährleistet.

Verbraucherschützer hatten gefordert, dass sich Unitymedia zunächst aktiv die Zustimmung der Kunden einholt, um im Anschluss die Hot-Spots einzurichten.


Weitere Infos:

AGB Hot-Spots Unitymedia
AGB Hot-Spots Unitymedia
BesGB-Wifispot-042016.pdf
Version: 04.2016
0.4 MiB
153 Downloads
Details

 


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