gebrauchte Software kaufen

Microsoft: Gebrauchte Software sicher kaufen?


Mit gebrauchter Software Geld sparen?
Wie geht das? Ist das legal?

Gebrauchte Software sicher kaufen. Der Vorteil von gebrauchten Software-Lizenzen ist, dass sie deutlich günstiger zu erwerben sind. Das Sparpotential ist beachtlich. Dabei bietet gebrauchte Software genau so hochwertige Funktionen wie das neue Pendant, denn Software unterliegt keinem Verschleiß. Der einzige Unterschied: gebrauchte Lizenzen hatten bereits (mindestens) einen Vorbesitzer.

Also, warum nicht mit gebrauchter Software Geld sparen?

Gerade der Rechtsstreit zwischen der Lizengo GmbH & Co. KG, die auffallend günstige Software-Lizenzen auch im Einzelhandel vertrieb, und dem Softwareriesen Microsoft geriet in den Fokus der Öffentlichkeit.

Die Medien berichteten über den Insolvenzantrag von Lizengo und von Hausdurchsuchungen bei den Kunden. Auch die Frage der Haftung bei Falschlizensierungen verunsichert.

Wie kann ich gebrauchte Software von Raubkopien unterscheiden?

Also besser Finger weg von gebrauchter Software?

Aber es gibt auch scheinbar einen Markt für gebrauchte Software. Wer beispielsweise über Google nach gebrauchter Microsoft-Software sucht, wird schnell fündig. Es wird also auch mit gebrauchter Software gehandelt.

Also doch alles nicht so schlimm? Und legal?

Diese Fragen führen zu einer großen Skepsis, was den Erwerb von gebrauchter Software angeht. 

Gebrauchte Software sicher kaufen, die aktuelle Rechtslage: 1)

Microsoft selbst beantwortet die Frage der Rechtmäßigkeit  und gibt entsprechende Empfehlungen auf der Microsoft-Internetseite.

Demnach müssen insbesondere folgende Vorgaben beachtet werden und die Einhaltung im Streitfall rechtssicher bewiesen werden können:

  1. Das Computerprogramm muss ursprünglich mit Zustimmung von Microsoft im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in den Verkehr gebracht worden sein.

  2. Dem Ersterwerber muss das Recht eingeräumt worden sein, das Computerprogramm zeitlich unbegrenzt zu nutzen; es muss sich daher um eine unbefristete Lizenz handeln.

  3. Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts, das es dem Rechtsinhaber, also Microsoft, ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des Computerprogramms entspricht.

  4. Alle Kopien der Vorerwerber müssen, wenn sie nicht an den Nacherwerber ausgehändigt werden, spätestens zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht worden sein (um feststellen zu können, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muss man alle Vorerwerber kennen).

    (Quelle: Microsoft Piraterie | Tipps zum legalen Erwerb von Software.)

Auch der Softwareanbieter USC ** bietet auf seiner Internetseite verschiedene Informationen zum rechtssicheren Kauf von Gebrauchtsoftware an.

Demnach sollten insbesondere die folgenden 5 Tipps unbedingt beachtet werden:

  1. Autorisierungsnummer, Vertragsnummer und Lizenznummer sind bekannt
    Der Verkäufer der gebrauchten Software muss darlegen und beweisen, dass er dem Kunden alle Informationen, die notwendig sind, um den Umfang der „bestimmungsgemäßen Benutzung“ festzustellen, zur Verfügung gestellt hat.
    Die Lizenzherkunft (Vertrags-Lizenznummer, Microsoft-Vertragsnummer)muss eindeutig nachgewiesen werden.
    Im Falle eines Microsoft SAM Audits müssen diese Nachweise vom neuen Besitzer vorgelegt werden!

  2. Lückenlose Lizenz-Transfer-Kette bis zum Erstbesitzer
    Der Verkäufer muss lückenlos nachweisen und dokumentieren, woher die Lizenz stammt. Und diese Informationen sind bereits beim Verkauf an den Käufer zu übergeben. Eine Garantie, dass diese Informationen im Bedarfsfall an den Käufer nachträglich ausgehändigt werden, sind nicht akzeptabel.

  3. Lizenz-Übertragungs-Formular und Vernichtungserklärung
    Ebenso muss er eine Vernichtungserklärung abgeben. Der Verkäufer darf keine weitere Kopie der Lizenz nutzen.
    Der ursprüngliche Lizenznehmer muss seine Kopien des Computerprogramms zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht haben und dieses rechtssicher und eigenunterzeichnet erklären.

  4. EU-Lizenz und sichere Software-Keys
    Nach den Lizenzregeln von Microsoft ist der Verkauf von Lizenzen, die nicht für EU-Staaten erstellt worden sind, unzulässig.

  5. Microsoft Audit-Vorgaben
    Die o.g. Audit-Vorgaben von Microsoft müssen eingehalten werden!

    (Quelle: Kauf Tipps für gebrauchte Software Lizenzen | U-S-C (u-s-c.de))

Unter Beachtung dieser Punkte erscheint es durchaus möglich und sicher, gebrauchte Software legal und kostengünstig zu erwerben und so das IT-Budget zu schonen. Dabei sollte man sich aber umfassend beraten lassen.

Die erworbene gebrauchte Software steht dann einer neu erworbenen Software in Sachen Nutzungsrechte, Updates etc. in nichts nach.

Die USC GmbH mit Sitz in München wurde bereits 2004 gegründet und ist zu einem Marktführer für den Handel mit gebrauchter und neuer Software geworden. Sie bietet weiter Software Asset Management, Audit-Vorsorge und -Unterstützung und Lizenz-Vertragsanalysen an.

1) Die angeführten Informationen sind den angegebenen Internetseiten entnommen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine Rechtsberatung ersetzten. 

 


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